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VERTRAGSGRUNDLAGE FÜR UNTERNEHMEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. September 2026. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Preis, Mindestlaufzeit und Leistungsumfang werden vor der kostenpflichtigen Bestellung zusammengefasst.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Can Harmanci, Einzelunternehmer, Kölner Straße 59, 50226 Frechen („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zustimmt.

2. Vertragsunterlagen und Rangfolge

Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: die individuelle Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung, eine kundenspezifische Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB und die bei Vertragsschluss angezeigte Produktbeschreibung. Individuelle Abreden haben Vorrang. Widersprechen sich Unterlagen, gilt die jeweils höherrangige Regelung.

3. Elektronischer Vertragsschluss

Der Kunde wählt auf der Produktseite den kostenpflichtigen Kauf und wird zur sicheren Zahlungsseite von Stripe weitergeleitet. Dort kann er Unternehmens-, Rechnungs- und Zahlungsdaten prüfen und vor dem Absenden mit den bereitgestellten Eingabemöglichkeiten berichtigen. Mit dem eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Abschluss gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Stripe die erfolgreiche Zahlung bestätigt und die elektronische Auftragsbestätigung bereitgestellt oder versendet wird. Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert; der Kunde kann Produktbeschreibung, Preisübersicht und AGB vor der Bestellung speichern oder drucken und erhält die wesentlichen Vertragsdaten elektronisch. Besonderen Verhaltenskodizes unterliegt der Anbieter nicht.

4. Produkt und geschuldete Leistung

ATLAS ist ein kundenspezifisch einzurichtender Büro- und Projektassistent für TGA-Planungsbüros. Zum vereinbarten Grundumfang gehören ein Unternehmenskonto mit bis zu fünf namentlich benannten Nutzern, persönliche Team- und Einmalzugänge für unterstützte Browser unter Windows und macOS, die für das beim Kauf gewählte erste Betriebssystem passende Installationsanleitung für die zentral aktualisierte Web-App, ein nach Testfällen abgenommenes E-Mail-Postfach oder Formular, PDF-Anhänge im Basisablauf, die strukturierte Erfassung von Projektdaten, ein versioniertes TGA-Prüfschema mit passenden Gewerke- und Nutzungsprofilen, Hinweise auf fehlende Angaben, Quellenkonflikte und Belegstellen, eine abgenommene Projektliste, Rückfrage- und Antwortentwürfe, Freigaben, Verlauf, interne Prüffristen, Beispieldaten, Einweisung sowie eine Auswertung mit CSV-Übersicht und JSON-Nachweispaket nach dem ersten Betriebsmonat. Regel-, HOAI-, Vergabe- und Nutzungshinweise dienen ausschließlich der strukturierten Vorbereitung und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder honorarbezogene Prüfung durch den Kunden. Die Auswahl Windows oder macOS bezeichnet den Installationsweg; eine eigenständige native EXE- oder DMG-Datei ist nicht Vertragsgegenstand. Andere Office-Formate, Microsoft 365, SharePoint oder ein anderes CRM gehören nur dann zum geschuldeten Umfang, wenn der jeweilige Adapter in der Auftragsbestätigung genannt und kundenspezifisch abgenommen wurde. Angebotskalkulationen, verbindliche Preis- oder Terminzusagen, CAD-/BIM-Modellprüfung, rechtsverbindliche Honorarberechnung, umfangreiche Datenmigrationen, unbegrenzt viele Formate oder Systeme und Betreuung rund um die Uhr sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde benennt fachlich und technisch berechtigte Personen, stellt rechtzeitig geeignete Testfälle, Zugänge, Freigaben und Informationen bereit und prüft vorbereitete Inhalte vor ihrer externen Nutzung. Zugangsdaten werden nicht per unverschlüsselter E-Mail an den Anbieter übermittelt. Verzögerungen oder Mehrarbeit aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung werden transparent angezeigt; zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

6. Preis, Zahlung und Mindestvertragswert

Die Einrichtung kostet einmalig 9.900 Euro. Der vereinbarte ATLAS-Betrieb kostet monatlich 490 Euro und beginnt ohne Testphase mit der Bestellung. Bei Bestellung sind deshalb 10.390 Euro fällig: 9.900 Euro Einrichtung und 490 Euro für den ersten Betriebsmonat. Danach folgen weitere elf monatliche Zahlungen zu je 490 Euro. Die Mindestlaufzeit des laufenden Betriebs beträgt zwölf Monate ab Bestellung; der Mindestvertragswert beträgt 15.780 Euro. Nach der Mindestlaufzeit läuft der Betrieb auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bereits vorhandene oder für den Kunden beschaffte Lizenzen und Konten, insbesondere für Microsoft 365, Gmail, SharePoint oder die Kundenverwaltung, bleiben Kosten des Kunden. Zusätzliche Systeme, individuelle Fremdlizenzen oder eine außergewöhnliche, den vereinbarten Umfang überschreitende Nutzung werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug fällig.

7. Einrichtung, Änderungen und Abnahme

Der Anbieter richtet den vereinbarten Ablauf anhand der bereitgestellten Systeme und Testfälle ein. Erweiterungen oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Änderungswunsch beschrieben und erst nach Bestätigung von Auswirkungen auf Preis und Zeitplan umgesetzt. Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft die vereinbarten Abnahmekriterien und teilt konkrete Mängel mit. Setzt der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme, gilt die Leistung nur dann als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.

8. Betrieb, Support und Verfügbarkeit

Der laufende Betrieb und seine Berechnung beginnen mit der bestätigten Bestellung. Die kundenspezifische Einrichtung, technische Verbindung und Freigabe produktiver Eingänge erfolgen anschließend nach den vereinbarten Abnahmeschritten. Support ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Bei vollständigem Ausfall oder begründetem Sicherheitsverdacht erfolgt eine erste Rückmeldung innerhalb von vier Geschäftsstunden, bei wichtigen Funktionsstörungen innerhalb eines Geschäftstags und bei allgemeinen Fragen innerhalb von zwei Geschäftstagen. Für die Fristen zählen ausschließlich Stunden innerhalb der genannten Supportzeiten (Zeitzone Europe/Berlin). Diese Zeiten sind Reaktions- und keine garantierten Behebungszeiten. Wartungsfenster, Verfügbarkeit und gegebenenfalls abweichende Servicewerte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

9. KI-Ausgaben, Freigaben und Kompetenz

KI-Ausgaben können trotz Schutzmaßnahmen unvollständig oder fehlerhaft sein. ATLAS ist ein Assistenzsystem und ersetzt keine fachliche, kaufmännische, vergabe-, steuer- oder rechtsberatende Prüfung. Antworten, Angebote, Preise und andere kritische externe Aktionen bleiben bis zur Freigabe einer berechtigten Person gesperrt. Der Kunde sorgt dafür, dass eingesetzte Personen angemessen eingewiesen sind, Ergebnisse kritisch prüfen und die vereinbarten Freigaberegeln einhalten. Nur als Inhaber, Administrator oder Freigabeberechtigte gekennzeichnete Personen dürfen Kundenkommunikation freigeben; Mitarbeitende ohne diese Rolle dürfen keine externe Nachricht freigeben. Eine bestimmte Treffer-, Abschluss-, Einspar- oder Umsatzquote wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Abnahmekriterium vereinbart ist.

10. Nutzungsrechte und Kundendaten

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die kundenspezifische ATLAS-Konfiguration intern durch bis zu fünf namentlich benannte Personen desselben Kundenunternehmens zu nutzen. Die Nutzung ist nicht auf einen bestimmten PC beschränkt; jede Person verwendet jedoch ausschließlich ihren eigenen Zugang. Gemeinsam genutzte Konten, Weitergabe persönlicher Einmallinks an andere Personen und Nutzung durch verbundene oder fremde Unternehmen sind nicht gestattet. Vorbestehende Bausteine, generische Workflows, Methoden und Templates verbleiben beim Anbieter. Rechte an Kundendaten und bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Open-Source- und Drittanbieterbedingungen gehen für die jeweiligen Bestandteile vor.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Ohne abgeschlossene Vereinbarung und dokumentierte Freigabe werden keine echten Kundendaten produktiv verarbeitet. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Daten, Weisungen und Nutzung verantwortlich.

12. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

Der Kunde kann während der Vertragsdauer und nach Beendigung die von ihm bereitgestellten Dateien sowie vereinbarte Projekt-, Kontakt-, Status-, Entwurfs-, Freigabe- und Verlaufsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format erhalten. Nicht umfasst sind Quellcode, interne Sicherheitsprotokolle, generische Methoden, Vorlagen, Geschäftsgeheimnisse und Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter verletzen würde. Der Anbieter unterstützt einen Wechsel in angemessenem Umfang. Die Einleitung des Wechsels kann mit höchstens zwei Monaten Vorlauf verlangt werden; die reguläre Übergangszeit beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, informiert der Anbieter innerhalb von 14 Arbeitstagen und nennt eine technisch begründete alternative Übergangszeit von höchstens sieben Monaten. Die Daten bleiben nach der Übergangszeit mindestens 30 Kalendertage abrufbar und werden danach gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Ein Standardexport ist im laufenden Betrieb enthalten; weitergehende Migration, individuelle Umwandlung oder Unterstützung wird nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

13. Andere Anbieter und notwendige Änderungen

ATLAS kann von vereinbarten E-Mail-, Automatisierungs-, KI-, Datei-, Kundenverwaltungs-, Zahlungs- oder Hostingdiensten abhängen. Der Anbieter darf sicherheits- oder betriebsnotwendige Änderungen vornehmen, wenn der vereinbarte Nutzen erhalten bleibt und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Kosten oder ein Wechsel mit erheblichen Datenschutzfolgen werden vorab mitgeteilt und, soweit erforderlich, vereinbart.

14. Mängelrechte

Der Anbieter beseitigt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist. Der Kunde beschreibt den Fehler, die betroffene Funktion und die Schritte zur Reproduktion so konkret wie zumutbar. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der folgenden Haftungsregelungen bestehen.

15. Haftung

Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde bleibt für fachliche Entscheidungen, Freigaben, Datensicherungen in seinen Quellsystemen und die Rechtmäßigkeit externer Kommunikation verantwortlich.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen, die trotz zumutbarer Vorsorge außerhalb ihres beherrschbaren Einflussbereichs liegen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich, begrenzt die Auswirkungen und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist. Bereits fällige Zahlungspflichten und Pflichten zum Schutz oder zur Rückgabe von Daten bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.